- rauben
- stibitzen (umgangssprachlich); entwenden; ergaunern; klauen (umgangssprachlich); mopsen (umgangssprachlich); mausen (umgangssprachlich); mitgehen lassen (umgangssprachlich); stehlen
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rau|ben ['rau̮bn̩] <tr.; hat:einen Raub begehen:er hat [ihr] das Geld und den Schmuck geraubt.* * *
rau|ben 〈V. tr.; hat〉1. etwas \rauben gewaltsam wegnehmen, mit Gewaltanwendung gegen eine Person od. Gewaltandrohung stehlen2. jmdn. \rauben gewaltsam entführen3. 〈fig.〉 jmdm. etwas \rauben nehmen, wegnehmen (unter tragischen Umständen)● Geld, Wertsachen \rauben; diese Nachricht raubte ihm die letzte Hoffnung 〈fig.〉; ein Kind \rauben; die Sorge raubt ihr alle Ruhe, allen Schlaf; der Wolf hat ein Schaf, der Habicht hat ein Huhn geraubt; durch einen Unfall wurde ihm das Augenlicht geraubt 〈fig.〉 er wurde durch einen Unfall blind [<ahd. roubon; → Raub]* * *
1.a) (Eigentum eines anderen) widerrechtlich u. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt in seinen Besitz bringen:Geld, Schmuck aus der Kassette r.;jmdm. alle Wertsachen r.;ein Kind r. (entführen);<in Verbindung mit einem anderen Verb auch ohne Akk.-Obj.:> sie raubten und plünderten;Ü er raubte ihr einen Kuss (küsste sie gegen ihren Willen);b) als Beute forttragen:der Wolf hat ein Schaf geraubt.2. (geh.) jmdn. um etw. bringen:etw. raubt jmdm. die Ruhe, den Schlaf, den Atem;sich durch nichts seinen Glauben, seine Überzeugung r. lassen.* * *
rauben,Bergbau: das Ausbaumaterial beim Auflassen eines Grubenbaus herausnehmen.* * *
rau|ben <sw. V.; hat [mhd. rouben, ahd. roubōn = entreißen; verheeren]: 1. a) (Eigentum eines anderen) widerrechtlich u. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt in seinen Besitz bringen: Geld, Schmuck aus der Kassette r.; jmdm. alle Wertsachen r.; ein Kind r. (entführen); <in Verbindung mit einem anderen Verb auch ohne Akk.-Obj.:> sie raubten und plünderten; Ü er raubte ihr einen Kuss (geh. scherzh.; küsste sie gegen ihren Willen); der Krieg hat ihm seine Angehörigen geraubt (geh.; seine Angehörigen waren im Krieg umgekommen); b) als Beute forttragen: der Wolf hat ein Schaf geraubt; ... dass die ... Dohle das Junge keinesfalls aus dem Neste geraubt hat (Lorenz, Verhalten I, 59). 2. (geh.) jmdn. um etw. bringen: etw. raubt jmdm. die Ruhe, den Schlaf, den Atem, den Appetit, die Gesundheit, die Sprache, das Augenlicht; sich durch nichts seinen Glauben, seine Überzeugung r. lassen; weshalb soll ich ihnen das Vergnügen r., einmal lachen zu können (Thorwald, Chirurgen 80).
Universal-Lexikon. 2012.