rauben

rauben

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rau|ben ['rau̮bn̩] <tr.; hat:
einen Raub begehen:
er hat [ihr] das Geld und den Schmuck geraubt.
Syn.: klauen (ugs.), stehlen, wegnehmen.

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rau|ben 〈V. tr.; hat
1. etwas \rauben gewaltsam wegnehmen, mit Gewaltanwendung gegen eine Person od. Gewaltandrohung stehlen
2. jmdn. \rauben gewaltsam entführen
3. 〈fig.〉 jmdm. etwas \rauben nehmen, wegnehmen (unter tragischen Umständen)
● Geld, Wertsachen \rauben; diese Nachricht raubte ihm die letzte Hoffnung 〈fig.〉; ein Kind \rauben; die Sorge raubt ihr alle Ruhe, allen Schlaf; der Wolf hat ein Schaf, der Habicht hat ein Huhn geraubt; durch einen Unfall wurde ihm das Augenlicht geraubt 〈fig.〉 er wurde durch einen Unfall blind [<ahd. roubon;Raub]

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rau|ben <sw. V.; hat [mhd. rouben, ahd. roubōn = entreißen; verheeren]:
1.
a) (Eigentum eines anderen) widerrechtlich u. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt in seinen Besitz bringen:
Geld, Schmuck aus der Kassette r.;
jmdm. alle Wertsachen r.;
ein Kind r. (entführen);
<in Verbindung mit einem anderen Verb auch ohne Akk.-Obj.:> sie raubten und plünderten;
Ü er raubte ihr einen Kuss (küsste sie gegen ihren Willen);
b) als Beute forttragen:
der Wolf hat ein Schaf geraubt.
2. (geh.) jmdn. um etw. bringen:
etw. raubt jmdm. die Ruhe, den Schlaf, den Atem;
sich durch nichts seinen Glauben, seine Überzeugung r. lassen.

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rauben,
 
Bergbau: das Ausbaumaterial beim Auflassen eines Grubenbaus herausnehmen.

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rau|ben <sw. V.; hat [mhd. rouben, ahd. roubōn = entreißen; verheeren]: 1. a) (Eigentum eines anderen) widerrechtlich u. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt in seinen Besitz bringen: Geld, Schmuck aus der Kassette r.; jmdm. alle Wertsachen r.; ein Kind r. (entführen); <in Verbindung mit einem anderen Verb auch ohne Akk.-Obj.:> sie raubten und plünderten; Ü er raubte ihr einen Kuss (geh. scherzh.; küsste sie gegen ihren Willen); der Krieg hat ihm seine Angehörigen geraubt (geh.; seine Angehörigen waren im Krieg umgekommen); b) als Beute forttragen: der Wolf hat ein Schaf geraubt; ... dass die ... Dohle das Junge keinesfalls aus dem Neste geraubt hat (Lorenz, Verhalten I, 59). 2. (geh.) jmdn. um etw. bringen: etw. raubt jmdm. die Ruhe, den Schlaf, den Atem, den Appetit, die Gesundheit, die Sprache, das Augenlicht; sich durch nichts seinen Glauben, seine Überzeugung r. lassen; weshalb soll ich ihnen das Vergnügen r., einmal lachen zu können (Thorwald, Chirurgen 80).

Universal-Lexikon. 2012.

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